Rufbereitschaft 24×7 ?

Bereits letzte Woche haben wir darüber berichtet, was beruflich genutzte Smartphones mit dem Privatleben anstellen können: Hallo Blackberry – Ade Privatleben

Passend dazu wurde heute auf Focus-Online ein Bericht veröffentlicht, der die Rechte und Pflichten eines Blackberry-Eigners in Deutschland aufzeigt. Im Artikel “Schatz, dein Chef ist dran” werden die Voraussetzungen und gesetzlichen Pflichten der Arbeitgeber erläutert, die für eine Rufbereitschaft von Nöten sind.
Andererseits wird auch aufgezeigt, welche Pflichten ein Arbeitnehmer hat, wenn er sich in Rufbereitschaft befindet, was ein Arbeitgeber verlangen darf, was vertraglich geregelt werden muß, und wann die Ausdehnung der eigenen Verfügbarkeit zu weit geht.

Abschließend gibt es Tips für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie das Theme Rufbereitschaft am besten geregelt wird – seitens der Arbeitgeber mit vertraglichen Regelungen, seitens der Arbeitnehmer mit Hinblick auf eine entsprechende Honorierung der Bereitschaft in den Gehaltszahlungen.

Den kompletten Artikel finden Sie bei Focus Online – “Schatz, dein Chef ist dran”

Interessant ist, dass in immer mehr Presseartikeln “Blackberry” bereits zum Synonym für Smartphones mit eMail-Funktionalität geworden ist.

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